Wem ein Haus gehört, sollte auf eine Gebäudeversicherung nicht verzichten. Dieser Schutz ist zwar keine gesetzliche Pflicht, lohnt sich im Schadensfall jedoch immer. Egal, ob es sich um ein Wohn- oder Gewerbeobjekt handelt: Die Zusatzversicherung springt bei verschiedenen Schäden ein und kann den finanziellen Ruin verhindern. Trotzdem empfiehlt es sich, einen Blitzschutz in Köln einzusetzen, denn vorbeugen ist besser als reparieren. Dieser Artikel erklärt, was die Versicherung abdeckt und worauf zu achten ist.
Umfang des Schutzes
Gebäudeversicherungen kommen für Schäden an der Gebäudehülle auf. Auch fest verbaute Bestandteile des Hauses wie die Einbauküche, Bodenbeläge und Treppen sind versichert, ebenso wie die technische Ausstattung und die Heizungsanlage. Zudem werden Reparaturkosten an Dachantennen, Markisen und Überdachungen bezahlt. Weitere Gebäude auf dem Grundstück wie das Gartenhaus, ein Geräteschuppen und die Garage sind ebenfalls durch die Versicherung geschützt.
Im Grundschutz sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser (zum Beispiel durch einen Wasserrohrbruch), Hagel und Unwetter mit Windstärke acht oder mehr abgedeckt. Auch Blitzschlag ist in der Regel inbegriffen, bei Schäden durch Überspannung sieht das jedoch meist anders aus. Hier muss entweder die Police erweitert oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wer sich damit nicht finanziell belasten will, vertraut auf Blitzschutz Köln bei Fritzmanke, der blitzbedingte Schäden zuverlässig verhindert. Die Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sind nicht immer Bestandteil des Leistungskatalogs. Hier gilt es, genau hinzusehen.
Bedeutung einer Gebäudeversicherung
Wie eingangs erwähnt, kann die Versicherung sehr viel Geld ersetzen, das Hauseigentümer unter Umständen nicht anders aufbringen könnten. Wird das Haus bei einem Brand vollständig zerstört, würde es das Budget der meisten Immobilienbesitzer sprengen, es aus eigenen Mitteln wieder aufzubauen. Mit der Versicherung ist das jedoch kein Problem. Wenn die Deckungssumme der Police dem Neuwert des Gebäudes entspricht, wird es auf Versicherungskosten wieder aufgebaut – Aufräumarbeiten und Beseitigung der Ruine inklusive.
Doch auch wenn es nicht zum Totalschaden kommt, können Unwetter oder Wasserschäden hohe Kosten verursachen, die sich schnell auf mehrere Zehntausend Euro summieren. Wichtig dabei ist: Die Police sollte keine Klausel über die sogenannte „Einrede der Fahrlässigkeit“ enthalten. Besteht diese, können Versicherungsunternehmen sich leichter aus ihrer Verantwortung stehlen, indem sie auf vermutete Fahrlässigkeit verweisen. Bei Unwettern ist das kein Thema, bei einem Wasserschaden hingegen sehr wohl. Auch hier heißt es: Genau hinsehen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.