Gelber Brief

Der gelbe Brief vom Gericht

Wenn etwas Gelbes im Briefkasten ist, dann weiß man, dass das nicht normal sein kann und meistens hat man damit recht. Gelb ist eine Signalfarbe und es soll auch bemerkt werden, denn der gelbe Brief ist das Zeichen, dass man von einem Gericht Post in Form einer amtlichen Zustellung bekommen hat und damit Teil eines Verfahrens ist. Dann gilt es, sofort zu handeln.

Keine Zeit verlieren

Hat man solch einen gelben Brief im Briefkasten vorgefunden oder wurde er – wie es meistens ist – direkt übergeben, ist es nötig, ihn sofort zu öffnen und zu schauen, worum es geht. Hat man Schulden? Was ist der Stand der Dinge? Sollte ein vollstreckbarer Titel vorliegen, ist schon der Gerichtsvollzieher involviert und eine Zwangsvollstreckung ist geplant. Der gelbe Brief ist der Beweis, dass Sie von der Sache Kenntnis haben und Stellung beziehen können, vertuschen oder herausreden wird später nicht mehr möglich sein, also sollten Sie lieber gleich handeln, gegebenenfalls einen Rechtsbeistand einschalten, je nach Inhalt.

Was noch zu beachten ist

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung tickt eine Uhr, die Sie nicht mehr anhalten können und nicht hören können. Also ignorieren Sie diese nicht. Zwei Wochen, wenn es um Mahnungen oder Vollstreckungen geht. Innerhalb dieser zwei Wochen können Sie Stellung nehmen oder Einspruch einlegen. Sollte es sich um einen Termin bei einem Gericht handeln, kann der Zeitpunkt auch nur eine Woche betragen, also sei hier noch mal erwähnt, dass Sie keinesfalls Zeit verlieren sollten. Mehr dazu unter folgendem Link: https://www.weg-adresse.com/gelber-brief-mahnbescheid-erfolgreich-verhindern/
Nicht groß überlegen, sondern sofort die Lage der Dinge klären, denn im Gegensatz zu einer normalen Mahnung in weißem Umschlag kann man eine Mahnung vom Gericht auf keinen Fall ignorieren, denn das kann das eigene Leben ungleich schwerer machen und ein Haftbefehl ist dann im Zweifel schnell ausgestellt, damit man vor Gericht erscheint. Prüfen Sie unbedingt, ob die Mahn– und Vollstreckungsbescheide in Ordnung sind, denn diese werden nicht gesondert vom Gericht geprüft, sondern allein für den Gläubiger ausgestellt. Scheuen Sie nicht, zu widersprechen, wenn Sie sich im Recht fühlen, ein Rechtsbeistand kann hier Hilfestellung geben.

Ich habe den Brief nie erhalten

Sollte man – das passiert – einen solchen gelben Brief nie erhalten haben, weil er vielleicht gestohlen wurde oder ein Mitbewohner ihn verloren hat, nachdem er ihn angenommen hatte, so kann man auch dagegen vorgehen. Ein gelber Brief kann als zugestellt gelten, obwohl man selbst davon nie Kenntnis erlangt hatte, also kann man die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ einfordern. Dann gilt als Frist der Tag, an dem Sie Kenntnis erlangt haben, nicht mehr der Tag, an dem der Brief zugestellt und eventuell verloren wurde. Hier ist die Hürde jedoch recht hoch und man darf ihnen kein Selbstverschulden anlasten können.

Zögern Sie nicht

Auf keinen Fall dürfen Sie zögern oder hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt, denn das wird es nicht!
Unter: https://micnetwork.org/sonstiges/als-schuldner-rechtzeitig-reagieren/ können Sie bei Interesse noch mehr erfahren.